Für jede Situation die passende Lösung.
Pflegeberatung individuell und persönlich
Pflegefinanzierung
Unsere Leistungen werden finanziert durch die:
- Pflegekassen (nach SGB XI Pflegeversicherungsgesetz)
- Krankenkassen (nach SGB V Krankenversicherung)
- Sozialämter (nach Bundessozialhilfegesetz) oder durch
- private Leistungen (Selbstzahler)
Finanzierung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach ärztlicher Verordnung
Häusliche Krankenpflegeleistungen der Krankenkasse nach Sozialgesetzbuch V • (SGB V)
- Pflegekassen (nach SGB XI Pflegeversicherungsgesetz)
- Krankenkassen (nach SGB V Krankenversicherung)
- Sozialämter (nach Bundessozialhilfegesetz) oder durch
- private Leistungen (Selbstzahler)
Leistungen zur Vermeidung oder Verkürzung von Krankenhausaufenthalten (§ 37 Abs. 1 SGB V)
- Dazu gehören alle medizinischen Behandlungen, etwa die Versorgung und Pflege von Wunden, die Gabe von Injektionen, das Legen und die Pflege von Dauerkathetern sowie Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen.
Finanzierung von Pflegeleistungen durch die Pflegeversicherung
Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI
Diese Leistungen können bei einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit in Anspruch genommen werden. Zu Beginn wird der persönliche Unterstützungsbedarf der Klienten ermittelt. Dies übernimmt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK), der den Klienten einen von fünf Pflegegraden zuordnet:
- Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte) - Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte) - Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte) - Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte) - Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (ab 90 bis unter 100 Gesamtpunkte)
Finanzierung von Pflegeleistungen durch die Sozialhilfeversicherung nach SGB XII
Privatfinanzierte Pflegeleistungen
Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte)
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte)
Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte)
Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte)
Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (ab 90 bis unter 100 Gesamtpunkte)
Wir helfen gerne weiter
Unverbindliche Anfrage
- 0800 330 6300 (kostenfrei)
- beratung-suedost@aiutanda.de