Für jede Situation die passende Lösung.
Pflegeberatung (nach § 37.3) individuell und persönlich
Wenn Angehörige Familienmitglieder zu Hause pflegen, sind regelmäßige Beratungen durch einen Pflegedienst vorgesehen:
generell freiwillig für Pflegegrad 1
verpflichtend für Pflegegrad 2, 3, 4 und 5 im halbjährlichen Abstand
freiwillig für Pflegegrad 4 und 5 im vierteljährlichen Intervall
Im Rahmen der Pflegeberatung besprechen wir mit den Pflegenden und Klienten über den Einsatz von Pflegehilfsmitteln, Pflegemaßnahmen und die Möglichkeiten, wie sie ihre konkrete Pflegesituation gestalten können. Unsere Pflegeberatung beinhaltet Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten durch die Kranken- und Pflegekasse sowie über das Amt für Soziales.
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
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